Gestern am späten Nachmittag kam die Information: Der Lizenzligaausschuss der easyCredit Basketball Bundesliga hat die Lizenz-Anträge für die Saison 2024/2025 beurteilt: Die Basketball Löwen Braunschweig erhalten die Lizenz wie 15 weitere BBL-Clubs ohne Auflage oder auflösende Bedingung. Insgesamt wurden 18 Lizenzen erteilt – zwei gehen an ProA-Clubs (vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation).
Laut BBL-Meldung wurden insgesamt 24 Anträge geprüft und bewertet, darunter waren 18 Anträge der Erstligisten sowie sechs weitere von ProA-Clubs der BARMER 2. Basketball Bundesliga. In den Lizenzierungsprozess flossen erstmals in dieser Saison neben sportlichen und wirtschaftlichen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien ein. Dafür mussten sich alle Clubs einem Nachhaltigkeitscheck unterziehen.
Das Ergebnis: 16 Vereine der easyCredit BBL erhalten die Lizenz ohne Auflage oder auflösende Bedingung. Ein Club erhält die Lizenz unter der Auflage der sportlichen Qualifikation. Ein Club erhält die Lizenz nur unter Auflagen und auflösenden Bedingungen. Fünf Vereinen, die zum Stichtag 15. April 2024 ihre Unterlagen eingereicht hatten, kann die Lizenz aufgrund der fehlenden sportlichen Qualifikation nicht erteilt werden. Einem Club wurde die Lizenz nicht erteilt, da unvollständige Lizenzunterlagen eingereicht wurden.
Folgende Clubs der easyCredit BBL erhalten die Lizenz ohne Auflagen* oder auflösende Bedingungen**: ALBA BERLIN, Basketball Löwen Braunschweig, BG Göttingen, Bamberg Baskets, EWE Baskets Oldenburg, FC Bayern München Basketball, MHP RIESEN Ludwigsburg, MLP Academics Heidelberg, NINERS Chemnitz, SYNTAINICS MBC, RASTA Vechta, ratiopharm ulm, ROSTOCK SEAWOLVES, Telekom Baskets Bonn, Veolia Towers Hamburg, Würzburg Baskets.
Die sportliche Qualifikation entscheidet sich nach Beendigung der Meisterschaftsrunde der BARMER 2. Basketball Bundesliga.
* Hierbei handelt es sich um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen.
** Hierbei handelt es sich um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen. Werden diese nicht erbracht, ist die unter Vorbehalt erteilte Lizenz wieder zu entziehen.