Stellungnahme von Basketball Löwen-Geschäftsführer Nils Mittmann zum „FIBA Ban“

Stellungnahme von Basketball Löwen-Geschäftsführer Nils Mittmann zum „FIBA Ban“

01.07.
2021

Aufgrund eines gestern erschienen Artikels auf der Seite www.basketball.de zum Thema: „FIBA-Schiedsgericht: Braunschweig darf keine Spieler verpflichten“ und der entsprechenden Reaktionen, die dieses Thema hervorgerufen hat, gibt Basketball Löwen-Geschäftsführer Nils Mittmann dazu folgende Stellungnahme ab:


„Normalerweise gehört so ein Thema und unsere folgenden Erläuterungen nicht in die Öffentlichkeit. Wir haben uns letztlich dennoch zu einer Stellungnahme entschieden, um Klarheit in diese Situation zu bringen und gleichzeitig Verständnis für unser Handeln zu entwickeln.

  1. Es ist korrekt, dass wir von der FIBA eine Sanktion erhalten haben, seit dem 3. Mai keine Spieler registrieren zu können. Gegen diese haben wir allerdings sofort einen Einspruch eingelegt. Das Einspruchsverfahren dazu ist im Gange.
  2. Es ist ebenfalls korrekt, dass wir diese Sanktion erhalten haben, weil wir die gemäß des bekannten FIBA Schiedsgericht (BAT)-Urteils fällige Zahlung an unseren ehemaligen Spieler Trevor Releford noch nicht geleistet haben. Wir haben das Urteil, wenngleich es hart war, akzeptiert. Es ist rechtskräftig und dementsprechend haben wir auch die zu zahlende Summe einkalkuliert und zur Seite gelegt. Allerdings haben wir uns im Anschluss daran entschieden, rechtliche Schritte in Deutschland gegen Trevor Releford einzuleiten. Wir befinden uns hier aktuell in einem laufenden Verfahren, weshalb wir keine weiteren Inhalte dazu bekanntgeben werden. Allerdings muss an dieser Stelle gesagt werden, dass dieser noch laufende Prozess ausschlaggebend dafür ist, dass wir die fällige Zahlung an den ehemaligen Spieler Releford noch nicht angewiesen haben und darüber sind sowohl er als auch die FIBA und die easyCredit BBL informiert.
  3. Nun könnte man fragen, warum wir nicht einfach an Trevor Releford zahlen? Der Grund ist einfach erklärt: Es gibt das bereits oben angesprochene laufende Verfahren, dessen Ausgang wir abwarten möchten. Ein in Deutschland erlangter rechtskräftiger Titel ist nicht ohne Weiteres auf US-amerikanischem Boden zu vollstrecken und unter Umständen müsste hier ein weiteres Verfahren in den USA geführt werden. Ferner trägt man dabei das Insolvenzrisiko des Herrn Trevor Releford. Das heißt, wenn wir unsere Zahlung leisten würden, würden wir im Falle eines Prozesserfolges unseren überwiesenen Betrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie wieder zurückbekommen. Hier wurde bereits die Aufrechnung erklärt, weil wir die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich die gegenseitigen Ansprüche erloschen sind.
  4. Aufgrund dieser Sachlage, aber auch um unsere Akzeptanz des BAT-Urteils zu bekräftigen, haben wir der FIBA bereits vor Wochen den Vorschlag unterbreitet, den zu zahlenden Betrag bis zum Ende des laufenden Verfahrens gegen Trevor Releford auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Hierzu warten wir noch auf eine Rückmeldung. Wir haben diesen Vorschlag aber erneuert und prüfen derzeit noch weitere Übergangslösungen.
  5. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die FIBA Sanktion uns eine ,Registrierung‘, also eine Spielberechtigung für neue Spieler untersagt. Sie bedeutet aber keinesfalls, dass wir Spieler nicht verpflichten könnten.“
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