Gemäß Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Braunschweig ist jeder Besucher verpflichtet, vor Betreten der Volkswagen Halle entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorzulegen (2G-Regelung). Dies erfolgt bevorzugt über die CovPass- oder die Corona Warn-App.
Unter Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind bei Heimspielen der Basketball Löwen in der Volkswagen Halle bis auf Widerruf bis zu 4.999 Zuschauer zugelassen.
Damit der Ablauf am Spieltag möglichst reibungslos verläuft, sind eine gute Vorbereitung seitens des Veranstalters, aber auch der Besucher notwendig, sodass insbesondere der Kontrollaufwand am Halleneingang optimiert und somit die Wartezeiten aller Besucher beim Zugang zur Halle möglichst kurzgehalten werden können.
Der Ausdruck “2G” steht für (gegen das Coronavirus) geimpft oder (nach einer Infektion mit dem Coronavirus) genesen. Um zu den Löwen-Heimspielen in der Volkswagen Halle zugelassen zu werden, muss die jeweilige Person mindestens eines der “2Gs” erfüllen.
Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren sowie schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren, sofern diese in der Schule einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren müssen ihren Schulbesuch mit einem Schülerausweis nachweisen können.
Im Detail bedeutet das, alle Zuschauer müssen…
entweder
oder
Die Vorlage eines negativen Testergebnisses berechtigt nicht zum Besuch eines Heimspiels der Basketball Löwen Braunschweig.
Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, können Zutritt zu den Heimspielen der Basketball Löwen erhalten, müssen dafür allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung führen.
Wir empfehlen geimpften Personen, sich ein „Digitales COVID-Zertifikat der EU“ als CoV- Pass in einer Apotheke zu besorgen und dieses in der CoV-Pass-App oder Corona-Warn- App hochzuladen. Wichtig: Bitte beachten Sie unbedingt die 14 Tage Regel – erst nach dieser Frist wird der vollständige Impfschutz gewährleistet und anerkannt! Ist Ihre zweite Impfung noch nicht so lange her, gelten Sie im Sinne der 2G-Regel als nicht geimpft.
Genesene Personen können sich für ihren Genesenen Status ebenfalls ein „Digitales COVID-Zertifikat der EU“ als CoV-Pass in einer Apotheke ausstellen lassen und dieses in der CoV- Pass-App oder Corona-Warn-App hochladen. Unterschieden wird hier in “frisch Genesene” (Erkrankung ist weniger als ein halbes Jahr her, in diesem Fall sollte ein Brief des Gesundheitsamtes vorliegen, dass an der Registrierungsstelle vorgelegt werden kann) und „länger Genesene“ (Erkrankung war vor Januar 2021; nach Erhalt der Auffrischimpfung müsste ein Nachweis mit dem Vermerk „1/1“ vorliegen; falls dies nicht vorliegt, ist für den Zutritt zur Volkswagen Halle ebenfalls ein Testnachweis notwendig).
Da der Nachweis des Genesenen-Status schwierig zu kontrollieren ist, bitten wir alle genesenen Personen, möglichst mit dem CoV-Pass (in Corona-Warn-App oder CoVPass-App oder ausgedruckt) zur Volkswagen Halle zu kommen.
PDF-Dokumente in digitaler Form, zum Beispiel als Anhang an einer Mail auf dem Smartphone o.ä. werden aus organisatorischen Gründen bzw. aufgrund der schlechten Lesbarkeit und dem hohen Kontrollaufwand nicht akzeptiert. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie die Ergebnisse in eine der genannten Apps einlesen oder ausdrucken, so dass die Nachvollziehbarkeit der Tests auf einen Blick gegeben ist und der Zutritt zur Volkswagen Halle für alle Besucher:innen schneller vonstatten gehen kann.
Vor dem Einlass in die Volkswagen Halle ist an beiden Eingängen (Haupteingang / Eingang Okerfoyer) eine vorgelagerte Kontrolle notwendig.
Um den „2G-Status (geimpft oder genesen) prüfen zu können, wird folgendes benötigt:
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zur Volkswagen Halle zwecks Entzerrung der Besucherströme über zwei getrennte Eingänge erfolgt:
Zuschauer mit Tickets in den Blöcken 101-106 und 116-118 sowie 201-208 und 221-224 betreten die Volkswagen Halle bevorzugt durch den Haupteingang.
Zuschauer mit Tickets in den Blöcken 107-115 sowie 209-220 betreten die Volkswagen Halle bevorzugt durch den Eingang Okerfoyer. Diesen erreicht man, wenn man vor der Volkswagen Halle stehend links am Gebäude entlanggeht.
Für Zuschauer mit VIP-Zugang gibt es nach wie vor einen separaten Eingang (am Haupteingang ganz links).